Unterstütze Zukunft für Kinder
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Angelika Kossack
Rainer Doemen
Luise Alber
Fördermitglied werden
Werde Teil unserer Gemeinschaft! Je mehr Mitglieder wir werden, desto mehr können wir für die Kinder in der Politik, den Medien und der Gesellschaft erreichen.
Bei uns bestimmst du deinen Mitgliedsbeitrag selbst und hast weiter keine Verpflichtungen.
Wir halten dich auf dem Laufenden und laden dich zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung nach Berlin ein. Und wenn du möchtest, kannst du dich gerne auch aktiv einbringen.
Sieh dir gerne auch unsere Satzung und die Fragen und Antworten zu Verein und Mitgliedschaft an.
Spenden
Jeder Beitrag hilft, unsere politische Lobbyarbeit zu finanzieren, Materialien zu erstellen und unsere Website zu betreiben.
Bitte beachte, dass wir aufgrund unserer politischen Aktivitäten keine Spendenbescheinigungen ausstellen können. Mehr dazu in unseren FAQ.
So kannst du spenden:
per Banküberweisung
Kontoinhaber: Interessenvereinigung Zukunft für Kinder e.V.
IBAN: DE02 4306 0967 1323 7883 00
BIC: GENODEM1GLS
per Paypal / Kreditkarte / Sofortüberweisung
Auf unserer Betterplace-Seite kannst du per Paypal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung spenden.
Online spenden auf BetterplaceMaterial-Download
Hier kannst Du Material herunterladen, mit dem Du auf Kinder für Zukunft aufmerksam machen kannst. Zum Beispiel auf SocialMedia und bei Infoständen.
SharePics
Die Serie „Was Kinder brauchen“ wurde zum Weltkindertag veröffentlicht, die Aussagen sind aber zeitlos. Teilt sie gerne immer wieder – im Whatsapp-Status, auf Instagram oder auch in anderen Medien.
Infoblatt „Der Energiesystemkonflikt: Wie die Öl-, Gas- und Kohle-Lobby die Zukunft der Menschheit opfert“
Drucke ein paar Blätter aus und verteile sie, wann immer Du eine gute Gelegenheit dafür findest.
Infoflyer bestellen
Du möchtest dazu beitragen, dass Zukunft für Kinder wächst? Das freut uns!
Hier kannst du dir einen Umschlag oder Päckchen mit unseren Infobroschüren bestellen und siezum Beispiel an Freunde und Familie weitergeben, im Rahmen von Veranstaltungen verteilen und in Geschäften, Elterntreffpunkten oder Elternabendenauslegen.
Fragen und Antworten zu Verein und Mitgliedschaft
Wir haben uns für die Gründung von „Zukunft für Kinder” entschieden, weil es bisher keinen Lobbyverband zur politischen Interessenvertretung der Zukunft nachfolgender Generationen gibt.
Mit den Mitgliedsbeiträgen ermöglichen wir den Aufbau professioneller Lobbyarbeit. Damit können wir politische Entscheidungsprozesse beeinflussen (unter Berücksichtigung von Artikel 20a unseres Grundgesetzes). Dabei kooperieren wir mit anderen Akteur:innen und Organisationen zugunsten der gemeinsamen Ziele.
Mit „Zukunft für Kinder” bieten wir allen Menschen die Möglichkeit, ihre Stimme in den gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildungs- bzw. Entscheidungsprozess für eine lebenswerte Zukunft einzubringen – ohne sich zeitlich stark engagieren zu müssen.
13,86 Millionen Kinder unter 18 leben in Deutschland. Dazu kommen 14,9 Millionen Mütter und Väter und rund 20 Millionen Großmütter und Großväter. So haben alleine 50 Millionen Menschen in Deutschland aus familiären Gründen ein Interesse an einem intakten Planeten mit einem stabilen Klima. Wir vertreten die Interessen dieser Menschen für die Zukunft ihrer Kinder und unseres Planeten.
Für ein schnelles und effizientes Wachstum verbreiten wir unser Angebot über Multiplikator:innen, Medienarbeit, Schulen und Kitas, soziale Netzwerke und über direkte Weiterempfehlungen. Dabei lernen wir von anderen Organisationen, die erfolgreich wachsen.
(1) Fördermitglieder,
die dem Verein neu beitreten, sind zunächst Mitglieder auf Probe mit einer 3-monatigen Probezeit. Nach Ablauf von maximal drei Monaten geht die Probemitgliedschaft automatisch in eine Fördermitgliedschaft über. Die Dauer der Probemitgliedschaft kann nicht verlängert werden. Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen sein.
(2) Aktive Mitglieder
engagieren sich aktiv für die Verwirklichung der Vereinsziele und erhalten ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Über die Erteilung der aktiven Mitgliedschaft entscheiden die aktiven Mitglieder in der Mitgliederversammlung demokratisch und mit einfacher Mehrheit. Die Erteilung der aktiven Mitgliedschaft erfordert die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder. Alle Gründungsmitglieder sind aktive Mitglieder. Sie können nur natürliche Personen sein.
(3) Ehrenmitglieder
sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder sonstigen Leistungen befreit. Sie haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Sie können natürliche oder juristische Personen sein.
Die Zwecke des Vereins „Zukunft für Kinder“ dienen dem Gemeinwohl. Dazu ein Auszug aus unserer Satzung §2: „Ziel des Vereins ist die professionelle Interessenvertretung aller, insbesondere der jungen Generationen, für ein stabiles Klima, Nachhaltigkeit und die Bewahrung der Grundlagen unserer Zivilisation auf diesem Planeten.”
Da wir zur Verwirklichung der Vereinsziele insbesondere auch auf politische Meinungs- und Willensbildung Einfluss nehmen und gerichtliche Anfechtungen analog des BFH-Urteils vom 10.01.2019 („Attac-Urteil“) ausschließen möchten, verzichten wir bis auf Weiteres auf eine steuerliche Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit.