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Luise Alber
Anke Hofmann
Diana
Fördermitglied werden
Als Fördermitglied bist du Teil einer wachsenden Interessenvereinigung. Je mehr Mitglieder wir sind, desto mehr Gewicht hat unsere Stimme in Medien, Politik und Gesellschaft. Du unterstützt unsere Arbeit mit einem frei wählbaren Mitgliedsbeitrag, bleibst mit uns in Kontakt und wir laden dich zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung nach Berlin ein.
Außer dem jährlichen Mitgliedsbeitrag hast du keine weiteren Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten. Sieh dir gerne auch unsere Satzung und die Fragen und Antworten zu Verein und Mitgliedschaft an.
Spenden
Jeder Beitrag hilft uns, zum Beispiel Informationsmaterialien zu erstellen und zu drucken, unsere Website zu betreiben und professionelle Software einzusetzen.
Bitte beachte, dass wir derzeit keine Spendenbescheinigungen ausstellen können. Mehr dazu in unseren FAQ.
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Banküberweisung
Bis wir als Verein eingetragen sind, kannst du an die persönliche Bankverbindung von Vorstandsmitglied Thorsten Barth bei der Sparkasse Oberhessen überweisen:
Kontoinhaber: Thorsten Barth
IBAN: DE58 5185 0079 1007 0063 70
BIC: HELADEF1FRI
Paypal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung
Alternativ kannst du direkt online spenden. Allerdings zieht der Plattform-Anbieter 2,7% Gebühren von deiner Spende ab.
Jetzt online spendenMaterial-Download
Hier kannst Du Material herunterladen, mit dem Du auf Kinder für Zukunft aufmerksam machen kannst. Zum Beispiel auf SocialMedia und bei Infoständen.
SharePics
Die Serie „Was Kinder brauchen“ wurde zum Weltkindertag veröffentlicht, die Aussagen sind aber zeitlos. Teilt sie gerne immer wieder – im Whatsapp-Status, auf Instagram oder auch in anderen Medien.

InfoFlyer
Hier findets Du einen InfoFlyer zum Thema „Der Energiesystemkonflikt: Wie die Öl-, Gas- und Kohle-Lobby die Zukunft der Menschheit opfert.“ Drucke den Flyer aus und verteile ihn, wann immer Du eine gute Gelegenheit dafür findest.
Infoflyer bestellen
Du möchtest dazu beitragen, dass Zukunft für Kinder wächst? Das freut uns!
Hier kannst du dir einen Umschlag oder Päckchen mit unseren Infobroschüren bestellen und siezum Beispiel an Freunde und Familie weitergeben, im Rahmen von Veranstaltungen verteilen und in Geschäften, Elterntreffpunkten oder Elternabendenauslegen.
Fragen und Antworten zu Verein und Mitgliedschaft
Wir haben uns für die Gründung von „Zukunft für Kinder” entschieden, weil es bisher keinen Lobbyverband zur politischen Interessenvertretung der Zukunft nachfolgender Generationen gibt.
Mit den Mitgliedsbeiträgen ermöglichen wir den Aufbau professioneller Lobbyarbeit. Damit können wir politische Entscheidungsprozesse beeinflussen (unter Berücksichtigung von Artikel 20a unseres Grundgesetzes). Dabei kooperieren wir mit anderen Akteur:innen und Organisationen zugunsten der gemeinsamen Ziele.
Mit „Zukunft für Kinder” bieten wir allen Menschen die Möglichkeit, ihre Stimme in den gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildungs- bzw. Entscheidungsprozess für eine lebenswerte Zukunft einzubringen – ohne sich zeitlich stark engagieren zu müssen.
13,86 Millionen Kinder unter 18 leben in Deutschland. Dazu kommen 14,9 Millionen Mütter und Väter und rund 20 Millionen Großmütter und Großväter. So haben alleine 50 Millionen Menschen in Deutschland aus familiären Gründen ein Interesse an einem intakten Planeten mit einem stabilen Klima. Wir vertreten die Interessen dieser Menschen für die Zukunft ihrer Kinder und unseres Planeten.
Für ein schnelles und effizientes Wachstum verbreiten wir unser Angebot über Multiplikator:innen, Medienarbeit, Schulen und Kitas, soziale Netzwerke und über direkte Weiterempfehlungen. Dabei lernen wir von anderen Organisationen, die erfolgreich wachsen.
(1) Fördermitglieder,
die dem Verein neu beitreten, sind zunächst Mitglieder auf Probe mit einer 3-monatigen Probezeit. Nach Ablauf von maximal drei Monaten geht die Probemitgliedschaft automatisch in eine Fördermitgliedschaft über. Die Dauer der Probemitgliedschaft kann nicht verlängert werden. Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen sein.
(2) Aktive Mitglieder
engagieren sich aktiv für die Verwirklichung der Vereinsziele und erhalten ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Über die Erteilung der aktiven Mitgliedschaft entscheiden die aktiven Mitglieder in der Mitgliederversammlung demokratisch und mit einfacher Mehrheit. Die Erteilung der aktiven Mitgliedschaft erfordert die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder. Alle Gründungsmitglieder sind aktive Mitglieder. Sie können nur natürliche Personen sein.
(3) Ehrenmitglieder
sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder sonstigen Leistungen befreit. Sie haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Sie können natürliche oder juristische Personen sein.
Die Zwecke des Vereins „Zukunft für Kinder“ dienen dem Gemeinwohl. Dazu ein Auszug aus unserer Satzung §2: „Ziel des Vereins ist die professionelle Interessenvertretung aller, insbesondere der jungen Generationen, für ein stabiles Klima, Nachhaltigkeit und die Bewahrung der Grundlagen unserer Zivilisation auf diesem Planeten.”
Da wir zur Verwirklichung der Vereinsziele insbesondere auch auf politische Meinungs- und Willensbildung Einfluss nehmen und gerichtliche Anfechtungen analog des BFH-Urteils vom 10.01.2019 („Attac-Urteil“) ausschließen möchten, verzichten wir bis auf Weiteres auf eine steuerliche Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit.