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Fragen und Antworten

Uns haben bereits einige Fragen erreicht, deshalb stellen wir die Fragen bzw. Antworten im “FAQ - Häufig gestellte Fragen” zusammen. Und wenn Sie eine Frage haben - schreiben Sie uns an kontakt@zufki.de.

 

Videopräsentation auf YouTube: „ZufKi stellt sich vor"

Gründungsmitglied Thorsten über den neuen Verein „Zukunft für Kinder". Warum braucht es uns? Was sind unsere Ziele? Was haben wir vor?:

 

FRAGE 1: Warum kann „Zukunft für Kinder” keine steuerlich absetzbaren Spendenquittungen ausstellen?

Die Zwecke des Vereins „Zukunft für Kinder“ dienen dem Gemeinwohl. Auszug aus der Satzung §2: „Ziel des Vereins ist die professionelle Interessenvertretung aller, insbesondere der jungen Generationen, für ein stabiles Klima, Nachhaltigkeit und die Bewahrung der Grundlagen unserer Zivilisation auf diesem Planeten.”
Leider urteilte 2019 der Bundesfinanzhof (BFH), also das höchste Finanzgericht der Bundesrepublik, über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von „Attac“ (BFH-Urteil v. 10.01.2019; Az. V R 60/17).
„Attac“ sei nicht gemeinnützig, so das Gericht, weil das Netzwerk mit seinen Kampagnen versuche, die politische Meinung zu beeinflussen.
Da wir zur Verwirklichung der Vereinsziele insbesondere auch auf politische Meinungs- und Willensbildung Einfluss nehmen und gerichtliche Anfechtungen analog des BFH Urteils vom 10.01.2019 ausschließen möchten, verzichten wir auf die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

 

FRAGE 2: Welche Arten von Mitgliedschaften gibt es?

(1) Fördermitglieder,
die dem Verein neu beitreten, sind zunächst Mitglieder auf Probe mit einer 3-monatigen Probezeit. Nach Ablauf von maximal drei Monaten geht die Probemitgliedschaft automatisch in eine Fördermitgliedschaft über. Die Dauer der Probemitgliedschaft kann nicht verlängert werden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Sie können natürliche oder juristische Personen sein.

(2) Aktive Mitglieder
engagieren sich aktiv für die Verwirklichung der Vereinsziele und erhalten ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Über die Erteilung der aktiven Mitgliedschaft entscheiden die aktiven Mitglieder in der Mitgliederversammlung demokratisch und mit einfacher Mehrheit. Die Erteilung der aktiven Mitgliedschaft erfordert die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder. Alle Gründungsmitglieder sind aktive Mitglieder. Sie können nur natürliche Personen sein.

(3) Ehrenmitglieder
sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder sonstigen Leistungen befreit. Sie haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Sie können natürliche oder juristische Personen sein.

Mehr Infos finden Sie in unserer Satzung.

 

FRAGE 3: Wie will „Zukunft für Kinder" wachsen?

Für ein schnelles und effizientes Wachstum verbreiten wir unser Angebot über Schulen und Social Media. Wir lernen von erfolgreichen Organisationen und beauftragen professionelle Agenturen mit der Mitgliederwerbung.
13,86 Millionen Kinder unter 18 leben in Deutschland. Dazu kommen 14,9 Millionen Mütter und Väter und etwa 20 Millionen Großmütter und Großväter. 50 Millionen Menschen in Deutschland haben aus familiären Gründen ein Interesse an einem intakten Planeten mit einem stabilen Klima.
Wir vertreten die Interessen dieser Menschen für die Zukunft ihrer Kinder und unseres Planeten.

 

FRAGE 4: Warum ein neuer Verein?

Wir haben uns für die Gründung von „Zukunft für Kinder” entschieden, weil es bisher keinen Lobbyverband zur politischen Interessenvertretung der Zukunft nachfolgender Generationen gibt.
Mit den Mitgliedsbeiträgen ermöglichen wir den Aufbau professioneller Lobbyarbeit zur Beeinflussung politischer Entscheidungsprozesse unter Berücksichtigung von Artikel 20a unseres Grundgesetzes. Dabei kooperieren wir mit anderen Akteuren und Organisationen zugunsten der gemeinsamen Ziele.
Mit „Zukunft für Kinder” bieten wir allen Menschen die Möglichkeit, ihre Stimme in den gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildungs- bzw. Entscheidungsprozess für eine lebenswerte Zukunft einzubringen, ohne sich zeitlich stark engagieren zu müssen.